"Wer Whatsapp nutzt, gibt dem Messengerdienst die Erlaubnis, auf das Adressbuch zuzugreifen. Streng genommen müssten diese Kontakte vorher gefragt werden."
Quelle: StZ
27.06.2017
"Wer Whatsapp nutzt, gibt dem Messengerdienst die Erlaubnis, auf das Adressbuch zuzugreifen. Streng genommen müssten diese Kontakte vorher gefragt werden."
Quelle: StZ
27.06.2017